WAS SIE WISSEN MÜSSEN ...
Aufgrund der europäischen Richtlinien 2008/98/EG und 2019/904/EU hat die Bundesregierung u.a. das Verpackungsgesetz durch den § 33 und 34 ergänzt, der ab dem 01.01.2023 die Mehrwegangebotspflicht für bestimmte Verpackungen regelt. Die Mehrwegangebotspflicht gilt somit nur in Deutschland – in allen anderen EU-Staaten nicht.
Bereits seit 1960 stehen wir Ihnen als seriöser und kompetenter Handelspartner zur Verfügung. Als Großhandel für Gastronomiebedarf und Serviceverpackungen, sowie diverse andere Produkte für Gewerbebetriebe, bieten wir Ihnen ein umfangreiches Sortiment verschiedenster Produkte für den täglichen Bedarf. Das Kerngeschäft unseres Unternehmens beschäftigt sich mit dem Vertrieb von Produkten, die in der Gastronomie ihren Einsatz finden. Von der Einrichtung Ihrer Gastronomieküche, über die Dekoration der Gasträume und Veranstaltungen, bis hin zu Serviceverpackungen jeglicher Art, bieten wir unseren Kunden aus der Gastronomie ein breites Sortiment, qualitativ hochwertiger Ware.